Skip to main content

Waffenbesitzkarte Wien: WBK Voraussetzungen, psychologisches Gutachten & Waffenführerschein über die Landespolizeidirektion Wien

Einleitung:
Wer eine Waffenbesitzkarte in Wien (WBK) haben möchte, muss einige Dinge beachten. Die WBK erlaubt den Erwerb und Besitz einer Schusswaffe der Kategorie B, zum Beispiel Faustfeuerwaffen wie eine Pistole. Dafür brauchen Sie bestimmte Nachweise, etwa ein psychologisches Gutachten, einen Waffenführerschein und manchmal eine Jagdkarte. In diesem Blog erklären wir Schritt für Schritt, wie Sie die Waffenbesitzkarte beantragen können – egal ob zur Selbstverteidigung, für die Jagd oder als Sammler.

Sie erfahren auch, wo Sie sich melden müssen – etwa bei der Landespolizeidirektion Wien, bei einem Polizeikommissariat, dem Magistrat oder der Bezirkshauptmannschaft. Wir zeigen, welche Unterlagen Sie brauchen und wie Sie den sachgemäßen Umgang mit einer Schusswaffe nachweisen können.


Was Sie in diesem Blog erwartet:

  • Was ist eine Waffenbesitzkarte (WBK) und wofür ist sie gültig?
  • Welche Schusswaffen der Kategorie B sind erlaubt?
  • Welche Nachweise brauchen Sie – z. B. psychologisches Gutachten und Waffenführerschein
  • Wie Sie eine WBK beantragen – Schritt für Schritt erklärt
  • Unterschiede zwischen Waffenpass und Waffenbesitzkarte
  • Wo Sie den Antrag stellen können: Polizeikommissariate, Magistrat, Bezirkshauptmannschaft oder Landespolizeidirektion Wien
  • Hinweise zum sicheren und sachgemäßen Umgang mit Faustfeuerwaffen

Infos zu speziellen Fällen: Jagd, Selbstverteidigung oder Sportschießen


Was ist die Waffenbesitzkarte (WBK) und wofür wird sie benötigt?

Die Waffenbesitzkarte, kurz WBK, ist eine offizielle Urkunde, die Ihnen erlaubt, Schusswaffen der Kategorie B zu erwerben und in Wohn- oder Betriebsräumen bereitzuhalten. Dazu zählen unter anderem Pistolen, halbautomatische Schusswaffen und Repetierflinten.

Unterschied zwischen WBK, Waffenpass und Jagdkarte

DokumentZweckBesonderheit
Waffenbesitzkarte (WBK)Erwerb und Besitz von Waffen der Kategorie BKein Führen außerhalb von Wohnräumen
WaffenpassZusätzlich auch das Führen von SchusswaffenHöhere Anforderungen, z. B. Eignung
JagdkarteGilt als Nachweis für bestimmte WBK-Anträge ist die Einhaltung der waffenrechtlichen Vorschriften notwendig.Nur bei gültiger Jagdberechtigung

Ein Waffenpass erlaubt, Waffen bei sich zu tragen, die WBK nicht. Die WBK ist also vor allem für Menschen gedacht, die ihre Waffen innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen aufbewahren möchten.

Für wen ist die sie relevant – Selbstverteidigung, Jagd oder Sportschießen?

Die Waffenbesitzkarte Wien ist besonders relevant für:

  • Sportschützen, die regelmäßig auf Schießständen üben
  • Jäger, mit einer gültigen Jagdkarte
  • Personen, die sich zur Selbstverteidigung innerhalb von Wohnräumen schützen wollen

Sie können die Waffenbesitzkarte beantragen, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Waffe nicht leichtfertig verwenden und den sicheren Umgang mit Waffen beherrschen.


Voraussetzungen für die Waffenbesitzkarte Wien – Das müssen Sie erfüllen

Damit Sie die Waffenbesitzkarte erhalten, müssen Sie einige gesetzliche Voraussetzungen erfüllen. Diese sind im Waffengesetz (WaffG) geregelt und werden von der Landespolizeidirektion Wien oder einem der Polizeikommissariate geprüft.

Der psychologische Nachweis und das Gutachten zur WBK

Ein psychologisches Gutachten darüber, dass Sie nicht unvorsichtig mit Waffen umgehen oder leichtfertig handeln, ist zwingend notwendig. Dieser Test prüft, ob der Antragsteller auch unter psychischer Belastung sicher bleibt.

Was das Gutachten umfasst:

  • Persönliche Gespräche mit einer psychologisch geschulten Fachkraft
  • Fragen zur psychischen Belastbarkeit
  • Einschätzung, ob jemand unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden neigt

Ohne dieses psychologische Gutachten kann die zuständige Waffenbehörde ist für die Genehmigung von waffenrechtlichen Anträgen zuständig. den Antrag ablehnen. Die zuständige Behörde richtet sich nach dem Hauptwohnsitz oder – bei Ermangelung eines Hauptwohnsitzes – nach dem Gebiet einer Gemeinde.

Sachkundenachweis und Waffenführerschein – Pflicht für die Waffenbesitzkarte Wien

Neben dem Gutachten braucht es einen Sachkundenachweis, der oft als Waffenführerschein bezeichnet wird. Diesen erhalten Sie bei der zuständigen Ausbildungsstelle oder einem Fachhändler wie z. B. Austria Arms in Wien.

Bestandteile des Waffenführerscheins:

  • Grundschulung über das Waffengesetz
  • Richtige Lagerung in einem waffenrechtlichen Kontext ist entscheidend. geschlossenen Behältnis
  • Rechtliche Grundlagen zum Bereithalten der Waffe
  • Nachschulung zum Waffenführerschein bei Fehlern möglich

Wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, kann die Landespolizeidirektion zugleich Sicherheitsbehörde erster Instanz die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte prüfen. Die Zuständigkeit der Waffenbehörde richtet sich auch hier nach dem Hauptwohnsitzes des Antragstellers.


Kurzüberblick – Voraussetzungen auf einen Blick:

VoraussetzungErforderlich für WBK
Mindestalter: 21 JahreJa
Unbescholten (keine Vorstrafen)Ja
Psychologisches Gutachten ist insbesondere unter psychischer belastung erforderlich.Ja
Waffenführerschein / SachkundeJa
EWR-Bürger oder gleichgestellte PersonenJa
Glaubhaftmachung des Bedarfs (z. B. Sportschießen, Jagd, Selbstverteidigung)Ja
Keine bestehenden WaffenverboteJa

Waffenbesitzkarte in Wien beantragen – Der Ablauf Schritt für Schritt

In Österreich ist der Erwerb und Besitz von Schusswaffen der Kategorie B nur mit einer gültigen Waffenbesitzkarte (WBK) erlaubt. Wenn Sie in Wien wohnen und eine Waffenbesitzkarte beantragen möchten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen und den Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde einreichen. Die Zuständigkeit der Waffenbehörde richtet sich nach dem Hauptwohnsitz.

Eine Waffenbesitzkarte erhalten dürfen nur Personen, die unbescholten sind, sich mit dem Umgang mit Waffen auskennen und ein gültiges psychologisches Gutachten darüber vorlegen, dass sie nicht dazu neigen, Waffen unvorsichtig zu verwenden oder leichtfertig umzugehen.


Welche erforderlichen Unterlagen Sie für die Waffenbesitzkarte Wien brauchen

Damit die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte möglich ist, müssen folgende erforderliche Unterlagen bei der zuständigen Behörde eingereicht werden:

UnterlageBeschreibung
Gültiger Reisepass oder PersonalausweisIdentitätsnachweis
MeldezettelNachweis des Hauptwohnsitzes in Wien
Psychologisches GutachtenNachweis über geistige Eignung, auch unter psychischer Belastung
WaffenführerscheinNachweis der Grundschulung im sicheren Umgang mit Waffen
StrafregisterauszugNachweis, dass Sie unbescholten sind
Begründung für den Waffenbesitzz. B. Selbstverteidigung innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen, Jagd
Bei Bedarf: Gültige JagdkarteWenn der Antragsteller Jäger ist
Nachweis über geeigneten Aufbewahrungsortz. B. geschlossene Behältnisse in eingefriedeten Liegenschaften

In Ausnahmefällen kann auch eine Nachschulung zum Waffenführerschein verlangt werden. Die Waffenbehörde prüft im Einzelfall, ob der Antragsteller alle Voraussetzungen erfüllt.


Wo Sie die WBK einreichen: Magistrat, Landespolizeidirektion oder Bezirkshauptmannschaft

Der Antrag kann bei verschiedenen Behörden gestellt werden. In Wien sind folgende Stellen möglich:

  • Landespolizeidirektion Wien – zugleich müssen Sie die Wartefrist beachten. Sicherheitsbehörde erster Instanz
  • Magistrat – bei bestimmten Verwaltungsverfahren
  • Bezirkshauptmannschaft – außerhalb Wiens
  • Polizeikommissariate – Antragstellung jedoch in einem der Polizeikommissariate des Gebiets einer Gemeinde

EWR-Bürger können ebenfalls eine Waffenbesitzkarte beantragen, wenn sie alle Voraussetzungen glaubhaft machen. Die Behörde kann den Antrag auch ablehnen, wenn ein Waffenverbot besteht oder der Antragsteller als nicht geeignet gilt – das liegt im Ermessen der Behörde.


Waffenarten & Munition – Was Sie mit der WBK besitzen dürfen

Mit der Waffenbesitzkarte Wien sind Sie berechtigt, bestimmte Schusswaffen der Kategorie B zu besitzen. Dazu zählen unter anderem Pistolen, Kleinkaliber, halbautomatische Schusswaffen und bestimmte Repetierflinten.

Die WBK erlaubt jedoch nicht das Führen von Schusswaffen in der Öffentlichkeit, sondern nur das Bereithalten innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder in eingefriedeten Liegenschaften. Das Führen ist nur mit einem Waffenpass erlaubt.


Pistole, Kleinkaliber & Faustfeuerwaffen: Was unter Kategorie B fällt

WaffentypKategorieErlaubt mit WBK?
PistoleKategorie BJa
KleinkalibergewehrKategorie BJa
FaustfeuerwaffeKategorie BJa
RepetierflinteKategorie BJa
Halbautomatische WaffeKategorie BJa
Verbotene WaffenSonderregelung (WaffG)Nein
Waffen der Kategorie CNur RegistrierungNein mit WBK nötig

Diese Waffen dürfen nur unter strengen waffenrechtlichen Auflagen verwendet werden. im geschlossenen Behältnis transportiert und nicht bei sich getragen werden – es sei denn, ein Waffenpass liegt zusätzlich vor.


Wichtige Hinweise zum sicheren Besitz mit der Waffenbesitzkarte Wien

Der sachgemäße und sichere Umgang mit Waffen ist gesetzlich vorgeschrieben. Es gelten folgende Grundregeln:

  • Waffen dürfen nicht leichtfertig verwendet werden
  • Kein Bereithalten in Haushalten mit ungeeigneter Sicherung
  • Die Aufbewahrung muss gesetzeskonform erfolgen (z. B. Waffenschrank)
  • Waffen dürfen nicht an andere Personen übergeben werden, die keine WBK oder keinen gültigen Nachweis haben
  • Der Besitz einer WBK entbindet nicht von der Pflicht zur regelmäßigen Kontrolle durch die Behörde

Für weitere Beratung zu Kauf und Lagerung können Sie uns hinzuziehen.


Anbieter & Beratung – Hilfe rund um die Waffenbesitzkarte Wien

Wer eine Waffenbesitzkarte Wien (WBK) beantragen möchte, hat viele Fragen. In diesem Abschnitt zeigen wir, wo Sie Hilfe finden: bei Fachhändlern wie Austria Arms oder bei Stellen für das psychologische Gutachten und den Waffenführerschein. Diese Schritte sind wichtig, damit Sie den Antrag bei der Landespolizeidirektion Wien richtig einreichen können.


Austria Arms Wien – Fachhändler für WBK und Zubehör

Austria Arms ist ein bekannter Fachhändler in der Nähe von Wien. Dort bekommen Sie nicht nur Waffen der Kategorie B wie die Pistole oder Kleinkaliber, sondern auch Beratung rund um das Waffengesetz, die WBK, den Waffenpass und Zubehör.

Was bietet Austria Arms:

  • Beratung zur Waffenbesitzkarte Wien
  • Hilfe beim Zusammenstellen der erforderlichen Unterlagen
  • Informationen zum sicheren Umgang mit Waffen
  • Verkauf von halbautomatischen Schusswaffen, Repetierflinten und Zubehör
  • Hinweise zum Bereithalten in Wohn- oder Betriebsräumen
  • Schulungen für den sachgemäßen Umgang mit Waffen

Warum Austria Arms hilfreich ist:

  • Kennt sich mit der Zuständigkeit der Waffenbehörde aus
  • Gibt Tipps, wie man den Antrag bei der zuständigen Behörde beantragt
  • Unterstützt beim Schritt zur Waffenbesitzkarte
  • Achtet auf rechtliche Vorgaben des WaffG (Waffengesetz)

Wo Sie das psychologische Gutachten und den Waffenführerschein machen können

Ein psychologisches Gutachten darüber, dass Sie geeignet sind, eine Schusswaffe der Kategorie B zu besitzen, ist gesetzlich vorgeschrieben. Ebenso müssen Sie einen Waffenführerschein absolvieren. Beides sind Voraussetzungen für die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte.

Orte für das Gutachten & Waffenführerschein in Wien:

DienstleisterAngebotBesonderheiten
Psychologische PraxenPsychologisches GutachtenPrüfung des Antragstellers unter Stress
Waffenakademien oder SchützenvereineGrundschulung & WaffenführerscheinTeilweise mit Nachschulung möglich
Austria Arms (Kooperationen)Vermittlung zu Gutachtern & KursenKontakte zu erfahrenen Experten

Inhalte der Prüfungen:

  • Eignung des Antragstellers
  • Verhalten unter psychischer Belastung
  • Wissen über das Waffengesetz
  • Richtiger Umgang mit Faustfeuerwaffen
  • Was bedeutet, unvorsichtig oder leichtfertig mit Waffen umzugehen?

Zusammenfassung Gutachten, Waffenführerschein und Waffenpass

Wer in Wien eine Waffenbesitzkarte erhalten möchte, muss zuerst einige Bedingungen erfüllen. Dazu gehören ein psychologisches Gutachten, ein Waffenführerschein, sowie der Nachweis, dass man unbescholten ist, insbesondere wenn es um den Umgang mit Schusswaffen der Kategorie B berechtigt geht. Die zuständige Waffenbehörde richtet sich nach dem Hauptwohnsitz – in Wien ist meist die waffenrechtlichen Regelung zu beachten. Landespolizeidirektion zugleich Sicherheitsbehörde erster Instanz. In manchen Fällen kann der Antrag jedoch auch bei einem der Polizeikommissariate gestellt werden.


FAQs – Häufig gestellte Fragen

Wie bekomme ich eine Waffenbesitzkarte Wien?
Sie müssen ein psychologisches Gutachten, den Waffenführerschein und alle erforderlichen Unterlagen bei der Landespolizeidirektion Wien oder einem zuständigen Polizeikommissariat einreichen.

Kann jeder eine WBK beantragen?
Nein. Sie müssen volljährig, unbescholten und geistig geeignet sein. Auch EWR-Bürger dürfen eine Waffenbesitzkarte beantragen, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Was darf ich mit einer WBK besitzen?
Sie dürfen Schusswaffen der Kategorie B wie Pistolen, Repetierflinten oder Kleinkaliberwaffen besitzen, aber nicht bei sich tragen. Das ist nur mit einem Waffenpass erlaubt.

Wo bewahre ich meine Waffe auf?
Nur in einem geschlossenen Behältnis, innerhalb Ihrer eingefriedeten Liegenschaft oder in Wohn- oder Betriebsräumen. Dort darf sie nicht leichtfertig verwendet oder unvorsichtig behandelt werden.

Welche Rolle spielt eine gültige Jagdkarte?
Wenn Sie eine gültige Jagdkarte besitzen, gelten in vielen Fällen vereinfachte Bedingungen für den Erwerb oder die Verlängerung der WBK.


Fazit erforderliche Unterlagen, Psychologe und Erwerb einer Waffenbesitzkarte

Der Besitz von Schusswaffen ist in Österreich streng geregelt. Um eine Waffenbesitzkarte Wien zu bekommen, müssen Sie mehrere Voraussetzungen erfüllen: Ein psychologisches Gutachten, der Waffenführerschein, ein einwandfreier Leumund und der Nachweis, dass Sie mit Waffen nicht unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden drohen. Die Beratung durch Fachhändler wie Austria Arms sowie der richtige Weg über die Landespolizeidirektion Wien helfen Ihnen, den Antrag sicher und rechtskonform zu stellen. Wichtig ist, dass Sie Ihre Waffe nur innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen bereithalten und niemals leichtfertig nutzen.